Pfarramt

Die Pfarrperson leitet das Pfarramt. Sie wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren durch die Kirchgemeindeversammlung gewählt. Voraussetzung für die Wahl sind die Mitgliedschaft in einer Evangelisch-reformierten Kirche, ein erfolgreich abgeschlossenes Theologiestudium (Bachelor und Master), der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Lernvikariats sowie der Nachweis der Wählbarkeit (Wahlfähigkeitzszeugnis, Ordination).

 

Die Ausbildung zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer umfasst Wissen aus zahlreichen Disziplinen, darunter die (Kirchen- und Theologiegeschichte, Exegese, Systematik/Hermeneutik, Dogmatik, Ethik, Ökumene- und Missionswissenschaft, Praktische Theologie, Religionswissenschaft, Philosophie, Gender Studies, u. a.).

Die praktische Ausbildung hat die Berufskompetenzen im Blick und umfasst: Religionspädagogik, Predigtlehre (Homiletik) inkl. Rhetorik, Dramaturgie, Stimmbildung und Gesangsunterricht), Seelsorge (Poimenik), Kirchenrecht, Gemeindeleitung (Kybernetik), u. v. m.).

Die Aus- und Weiterbildung werden durch das kirchliche Konkorda von der „Bildungkirche“, und von der Koordinationsstelle für Praktikumbezogene Theologische Ausbildung "KOPTA" verantwortet.

 

Die Pfarrperson bringt einen Schatz an Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen mit, die es der Kirchgemeinde ermöglichen soll auf Kurs zu bleiben und immer wieder den Blick auf das zu richten, was Gott uns offenbart. Die Fähigkeiten sind so weitreichend wie die Verantwortung. Unterstützung erhält die Pfarrperson von den übrigen kirchlichen Mitarbeitenden (Religionslehrpersonen, Sekretariat etc.) und von freiwilligen Helferinnen und Helfern.

 

Die Pfarrperson veranstaltet Gottesdienste sowie Andachten im Alters- und Pflegeheim, vollzieht die Sakramente (Taufe und Abendmahl), führt die Kasualien (Taufe, Konfirmation, Trauung, Abdankung) durch und bittet um den Segen Gottes in Gottesdienst, Kindersegnung und Trauung . Sie gestaltet den Konfirmationsunterricht und die Konfirmationsfeier, übernimmt Verantwortung in der Team- und Gemeindeleitung, plant Gemeindereisen, Ausflüge und Projekte (wie z. B. die Satire-Ecke und den Timo-Gott-Cast).

Die Pfarrperson steht als Seelsorger für tiefgründige Gespräche über Gott und die Welt zur Verfügung. Als Seelsorger untersteht die Pfarrperson der Schweigepflicht.

Für seelsorgerliche Notfälle wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 112. Das Care Team der Notfallseelsorge (CNS) wird durch die Notrufzentrale verständigt.