Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat wird durch die Kirchgemeindeversammlung gewählt und stellt das Kirchenratspräsidium. Die Mitglieder des Kirchgemeinderates kümmern sich unentgeltlich um den Fortbestand unserer Gemeinde, in dem sie Verantwortung übernehmen und die Aktivitäten des Gemeindelebens planen, sich über Personal- und Finanzbelange beraten, Strategien für die Zukunft entwickeln u. v. m.

Der Kirchgemeinderat unserer Gemeinde zählt fünf Mitglieder (früher waren sieben). Die Anzahl ist ebenso wie die Zuständigkeiten in der Kirchgemeindeordnung festgeschrieben. Übrigens, in manchen Kantonen heisst der Kirchgemeinderat Kirchenpflege.

 

Wenn Sie den Kirchgemeinderat unterstützen und sich einbringen wollen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit unseren Kirchenrätinnen auf. Für einfache Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch das Sekretariat zur Verfügung.