Kirchgemeinderat

Der Kirchgemeinderat ist das leitende Gremium unserer Kirchgemeinde. Er zählt 5 Mitglieder. Die Präsidentin oder der Präsident sowie die übrigen Mitglieder werden jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren an der Urne gewählt.

Der Kirchgemeinderat ist verantwortlich für den Fortbestand unserer Gemeinde, plant die Aktivitäten des Gemeindelebens und berät sich über Personal- und Finanzbelange. Seine Zuständigkeiten und Befugnisse sind in der Kirchgemeindeordnung festgelegt.

Wenn Sie den Kirchgemeinderat unterstützen wollen oder sonst irgendein Anliegen haben, nehmen Sie Kontakt mit den Mitgliedern des Kirchgemeinderates auf. Für einfachere Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch das Sekretariat der Kirchgemeinde gerne zur Verfügung.